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    Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen

    Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.

    Beschreibung

    Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 5,00 bis EUR 120,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en