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    Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen

    Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.

    Beschreibung

    Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Hausanschrift

    Zum Sternplatz 7

    08412 Werdau

    Kontakt

    E-Mail: lueva@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-32600

    Telefon Festnetz: 0375 4402-22601

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Lokaler Ansprechpartner - EU-DLR (Lokaler Ansprechpartner - EU-DLR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    08451 Crimmitschau

    Postfachadresse

    Postfach 1139

    08441 Crimmitschau

    Kontakt

    E-Mail: lap@crimmitschau.de

    Fax: +49 3762 90-9901

    Telefon Festnetz: +49 3762 90-3220

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 5,00 bis EUR 120,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en