Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen
Beschreibung
Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
35100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz (35100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Voraussetzungen
Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.
Rechtsgrundlage(n)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Fristen
keine
Kosten
EUR 5,00 bis EUR 120,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen