Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung im normalen Verfahren beantragen

    Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder die Nutzung ändern möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung – es sei denn, Ihr Bauvorhaben ist verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im normalen Verfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

    Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder die Nutzung ändern möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung – es sei denn, Ihr Bauvorhaben ist verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt.

    Das normale Baugenehmigungsverfahren ist vorgeschrieben für

    • Sonderbauten
    • Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist

    Für alle anderen genehmigungsbedürftigen Vorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt. Hierzu beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren beantragen" (siehe –> Weitere Informationen).

    Verlängerungsantrag

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahre, auch rückwirkend, verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung digital oder schriftlich bei Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    21 Bauordnungs- und Planungsamt (21 Bauordnungs- und Planungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Belian-Straße 4

    04838 Eilenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-3102

    Fax: +49 3421 758 85-3110

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Bauvorhaben:

    • Lageplan mit schriftlichem Teil
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Schallschutznachweis
    • Erschütterungsschutznachweis
    • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
    • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
    • Statistischer Erhebungsbogen
    • weitere Anlagen nach Bedarf

    Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.

    Voraussetzungen

    1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben

    • nicht verfahrensfrei ist oder
    • nicht genehmigungsfrei gestellt ist.

    2. Das Bauvorhaben steht

    • im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
    • ist ein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus) oder
    • ist eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

    Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 2 Absatz 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Definition Sonderbauten
    • § 61 SächsBO – Verfahrensfreie Bauvorhaben
    • § 62 SächsBO – Genehmigungsfreie Bauvorhaben
    • § 63 SächsBO– Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    • § 64 SächsBO – Normales Baugenehmigungsverfahren
    • § 68 SächsBO – Bauantrag, Bauvorlagen
    • § 69 SächsBO – Behandlung des Bauantrags
    • § 69 Absatz 4 SächsBO – Behandlung des Bauantrags -> Entscheidungsfrist und Verlängerung
    • § 73 Absatz 2 SächsBO - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
    • § 1 und 8 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren
    • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 17 – Baurecht

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen.

    Online-Antrag
    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID bzw. über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
    Schriftlicher Antrag

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen; füllen Sie die Formularblätter aus, drucken Sie den Antrag und unterschreiben Sie ihn.
    • Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Prüfung
    • Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag; fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Vervollständigung.
    • Sind die Unterlagen vollständig, bestätigt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihnen dies. Sie teilt Ihnen auch mit, bis zu welchem Datum Ihnen die Baugenehmigung zugehen wird.
    Baubeginn anzeigen

    Wenn Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Baubeginnsanzeige zukommen lassen.

    Fristen

    • Baubeginn: innerhalb von drei Jahren

    Hinweis: Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nach dieser Frist begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    • in der Regel drei Monate

    Kosten

    • Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens
    • Auslagen

    Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en