Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

    Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

    Beschreibung

    Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

    Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

    Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisjugendamt (Kreisjugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Loosestraße 17-19

    01662 Meißen

    Besucheranschrift

    Loosestraße 17-19

    01662 Meißen

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03521 725-3202

    Fax: 03521 725-3200

    E-Mail: kreisjugendamt@kreis-meissen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Schönfeld (Gemeinde Schönfeld)

    Kontakt

    E-Mail: sekretariat@gemeinde-schoenfeld.de

    Fax: +49 35248 834-128

    Telefon Festnetz: +49 35248 834-0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweis
    • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

    Voraussetzungen

    • physische und psychische Gesundheit
    • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    • Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
    • Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
    • Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
    • Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen.
    • Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.

    Fristen

    • Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn

    Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

    Kosten

    • variabel

    Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en