Richtlinie Familienförderung Zuschuss Bewilligung Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge ab Drillinge durch den Ministerpräsidenten

    Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen

    Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Sachsen die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Sachsen die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

    Mit der Patenschaft wird zugleich eine Zuwendung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von EUR 3.000 gewährt. Zweck des Zuschusses ist es, die mit einer Drillingsgeburt entstehenden Sonderaufwendungen zu decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. Verpflichtungen für den Ehrenpaten aus der Patenschaft sind ausgeschlossen.

    Hinweis: Die Zuwendung erfolgt zusätzlich zum Elterngeld und zur möglichen Unterstützung für Drillingsgeburten aus Mitteln der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind".

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

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    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunden der Kinder (in Kopie)

    Voraussetzungen

    • Mehrlingsgeburt (ab Drillingen)
    • Hauptwohnsitz der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Die Patenschaft für Mehrlingsgeburten beantragen Sie mit dem hierfür vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
    • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Jugendamt.
    • Das Jugendamt leitet Ihren Antrag an den Kommunalen Sozialverband Sachsen weiter, welcher über Ihren Antrag entscheidet. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Antragstellung: innerhalb eines Jahres ab Geburt der Kinder

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en