Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass ändern lassen (Wohnort)

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Laußig (Gemeinde Laußig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 23

    04838 Laußig

    Lieferanschrift

    Leipziger Straße 23

    04838 Laußig

    Kontakt

    E-Mail: info@laussig.de

    Fax: 034243 339-21

    Telefon Festnetz: 034243 339-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Bad Düben (Stadt Bad Düben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 11

    04849 Bad Düben

    Lieferanschrift

    Markt 11

    04849 Bad Düben

    Postfachadresse

    Postfach 30

    04849 Bad Düben

    Kontakt

    E-Mail: stadt.bad.dueben@t-online.de

    Fax: 034243 722-70

    Telefon Festnetz: 034243 722-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en