Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Hinweise für Markneukirchen
Beschreibung
Hinweise für Markneukirchen
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Markneukirchen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Hinweise für Markneukirchen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Markneukirchen
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Rechtsbehelf
Hinweise für Markneukirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Markneukirchen
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
Hinweise für Markneukirchen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Markneukirchen
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
Hinweise für Markneukirchen
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen