Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass ändern lassen (Wohnort)

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Claußnitz (Gemeinde Claußnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstädter Straße 52

    09236 Claußnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037202 806-0

    Fax: 037202 806-24

    E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-claussnitz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en