Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Außerhalb der Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung möglich.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 12:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 37462 65421
E-Mail: meldestelle@stuetzengruen.de
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen