Lärmbelästigung anzeigen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.

    Wenn Sie durch ein Gespräch keinen Kompromiss erreichen und den Lärm als eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe empfinden, sollten Sie sich an die Polizei wenden, die zu der Lärmbelästigung eine Anzeige aufnehmen kann. Bei dauerhaftem Lärm sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    FB 3, SG Allgemeine Ordnung (FB 3, SG Allgemeine Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 231

    Fax: +49 3733 425 141

    E-Mail: ordamt@annaberg-buchholz.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

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    ..

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    • Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt oder in akuten Fällen an die örtliche Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen.
    • Die Polizei prüft vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage).
    • Die Ordnungswidrigkeit kann in schweren Fällen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Fristen

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    ..

    Kosten

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    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Motorbetriebene Gartengeräte dürfen im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Für besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) können weitere Beschränkungen gelten.

    Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (zum Beispiel im Mietvertrag) oder durch eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde/Stadt festgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en