Gesundheitsuntersuchung (Check-Up)
Beschreibung
Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr haben Sie einmalig einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung (ehemals Check-up 35). Die Gesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes.
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Gespräch mit dem Patienten, Erstellung einer Eigen–, Familien– und Sozialanamnese und Erfassung des Risikoprofils,
- klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruckmessen),
- Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit),
- Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist.
Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt oder die Ärztin dafür sorgen, dass eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten soll – soweit möglich – im Zusammenhang mit einer Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen angeboten werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesundheitsuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchungs–Richtlinie
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Um die Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin vereinbaren.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen