Ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten Durchführung

    Gesundheitsuntersuchung (Check-Up)

    Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr haben Sie einmalig einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.

    Beschreibung

    Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr haben Sie einmalig einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.

    Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung (ehemals Check-up 35). Die Gesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes.

    Die Gesundheitsuntersuchung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

    • Gespräch mit dem Patienten, Erstellung einer Eigen–, Familien– und Sozialanamnese und Erfassung des Risikoprofils,
    • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruckmessen),
    • Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit),
    • Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist.

    Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt oder die Ärztin dafür sorgen, dass eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

    Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten soll – soweit möglich – im Zusammenhang mit einer Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen angeboten werden.

    Ansprechpartner

    Arztpraxis (Arztpraxis)

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Um die Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin vereinbaren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en