• Johanngeorgenstadt (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Überwachung und Prüfung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen und von pyrotechnischen Gegenständen

Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG

Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im Rahmen der Überwachung finden Firmenaudits statt.

Beschreibung

Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im Rahmen der Überwachung finden Firmenaudits statt.

Ansprechpartner

erforderliche Unterlagen

  • Formloses Antragsschreiben
  • Liste der Produkte, die der Qualitätssicherung unterliegen
  • Auszüge aus dem Qualitätsmanagementhandbuch
  • Herstellungs-Verfahrensanweisungen und weitere Herstellungsdokumente

Voraussetzungen

In der Regel Betrieb eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001 für die Produktion. Varianten sind möglich.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

      

Verfahrensablauf

    

Fristen

Das Verfahren dauert ein bis sechs Monate.

Kosten

Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)

Hinweise (Besonderheiten)

Dadurch, dass es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner sollte nur verweisen. Detailfragen sind zwischen Antragsteller / Antragstellerin und BAM zu klären.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en