ÖPNV-Förderung beantragen
Beschreibung
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV), Nr. 01010
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Die Zuschüsse sollen der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.
Konditionen
Form der Zuwendung
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss
Regelförderquote
je nach Projekt
Höchstbetrag
- Fahrzeuge:
- bis zu 40 %
- mit barrierefreier Ausstattung: bis zu 50 %
- Infrastrukturmaßnahmen: 75 %
- in begründeten Einzelfällen: 90 %
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Ansprechpartner
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) (Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100763
01077 Dresden
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse nach § 4 Absatz 1 ÖPNVG
Antragstellende müssen nachweisen, dass
- mit dem Vorhaben eine Verbesserung des ÖPNV im Freistaat Sachsen erreichbar ist,
- die Zielsetzungen des Nahverkehrsplanes gemäß § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 5 ÖPNVG beachtet wurden,
- Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht,
- bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte gehört wurden. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne § 5 BGG anzuhören.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Zu fördernde Vorhaben müssen Sie zunächst beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Aufnahme in das ÖPNV-Landesprogramm anmelden. Das Landesamt berät auch zur Antragstellung.
Fristen
Der Fördermittelantrag ist beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr bis spätestens zum 15. Oktober des Vorjahres der geplanten Durchführung bzw. Realisierung der Maßnahme einzureichen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen