öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    ÖPNV-Förderung beantragen

    Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Die Zuschüsse sollen der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV), Nr. 01010

    Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Die Zuschüsse sollen der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.

    Konditionen
    Form der Zuwendung

    nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss

    Regelförderquote

    je nach Projekt

    Höchstbetrag
    • Fahrzeuge:
      • bis zu 40 %
      • mit barrierefreier Ausstattung: bis zu 50 %
    • Infrastrukturmaßnahmen: 75 %
    • in begründeten Einzelfällen: 90 %

    Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) (Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100763

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 24

    01099 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0351 8139 0

    Fax: 0351 8139 1090

    E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden
    • kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse nach § 4 Absatz 1 ÖPNVG

    Antragstellende müssen nachweisen, dass

    • mit dem Vorhaben eine Verbesserung des ÖPNV im Freistaat Sachsen erreichbar ist,
    • die Zielsetzungen des Nahverkehrsplanes gemäß § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 5 ÖPNVG beachtet wurden,
    • Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht,
    • bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte gehört wurden. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne § 5 BGG anzuhören.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Zu fördernde Vorhaben müssen Sie zunächst beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Aufnahme in das ÖPNV-Landesprogramm anmelden. Das Landesamt berät auch zur Antragstellung.

    Fristen

    Der Fördermittelantrag ist beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr bis spätestens zum 15. Oktober des Vorjahres der geplanten Durchführung bzw. Realisierung der Maßnahme einzureichen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en