Ersatzpapiere -Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
Hinweise für Oybin
Beschreibung
Hinweise für Oybin
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
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Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oybin
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Verlusterklärung beziehungsweise Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- ggf.: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
- Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Voraussetzungen
Hinweise für Oybin
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
(Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)
Rechtsgrundlage(n)
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- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen.
Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Bei Verlust eines Dokuments ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers* des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
- Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
- Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.
- Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
Hinweise für Oybin
keine
Kosten
Hinweise für Oybin
- je nach Vorgang: EUR 11,40 bis EUR 42,10
- ggf. Versicherung an Eides statt: EUR 30,70
Hinweise (Besonderheiten)
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Für Teil I Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Für Teil II ist eine vorherige Terminanfrage per Mail an zulassungsbehoerde@kreis-gr.de mit Angabe der Telefonnummer zu senden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen