Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    Fahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz-Abmeldung)

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Soll ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden, hat die Halterin / der Halter oder eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel der Käufer des Fahrzeugs) dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Soll ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden, hat die Halterin / der Halter oder eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel der Käufer des Fahrzeugs) dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen.

    Tipp: Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle auch online abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

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    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

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    Neustadt 15

    02763 Zittau

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)

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    Berliner Straße 37

    02826 Görlitz

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Sprachversion

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    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 20

    02708 Löbau

    Hausanschrift

    Dr.-Altmann-Straße 6

    02943 Weißwasser/O.L.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Fahrzeugdokumente

    je nach Vorgangsart:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Gegebenfalls: Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief (bei Vorlage eines Verwertungsnachweises)
    • Amtliches Kennzeichen (Kennzeichenschilder)
    • Verwertungsnachweis (erhalten Sie im Fall der Verwertung von Ihrem Verwerter oder der Annahmestelle) oder Erklärung, ob das Fahrzeug im Ausland entsorgt oder – zum Beispiel als Oldtimer – weiterbenutzt wird

    Voraussetzungen

    Hinweise für Quitzdorf am See

    vollständige Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Quitzdorf am See

          

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Sie können Ihr Fahrzeug nicht online außer Betrieb setzen lassen?
    • Sprechen Sie als Halter oder Verfügungsberechtigter persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vor, um die Außerbetriebsetzung zu beantragen; vereinbaren Sie vorab einen Termin.
    • Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) beauftragen.
    Weiterer Ablauf (bei persönlicher Beantragung)
    • Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.
    • Die Halterin oder der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung bis zu zwölf Monate befristet reservieren lassen (kostenpflichtig). Dies ist jedoch nur bei der das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde möglich.
    • Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Dabei müssen die entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.

    Fristen

    Hinweise für Quitzdorf am See

    keine

    Kosten

    Hinweise für Quitzdorf am See

    • Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 5,70

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Quitzdorf am See

    Achtung! Ein Verstoß gegen die Pflichten hinsichtlich der Vorlage eines Verwertungsnachweises oder der Abgabe einer Erklärung über den Verbleib des Fahrzeugs kann mit Bußgeld geahndet werden. Es ist nicht erlaubt, außer Betrieb gesetzte Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Flächen abzustellen.

     

    Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en