Auskunft aus dem Vermittlerregister Erteilung

    Vermittlerregister, Einsicht nehmen

    Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer

    Beschreibung

    Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer

    Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet und wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.

    Der Registrierungspflicht unterliegen:

    • Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) mit Erlaubnis
    • Versicherungsberater mit Erlaubnis
    • von der Erlaubnis befreite gem. § 34 d Abs. 4 GewO
    • produktakzessorische Versicherungsvertreter oder -makler

    Jedermann, also auch Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, können unter Angabe des Namens oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers die Eintragung eines Versicherungsvermittlers überprüfen. Sie erhalten dabei Auskunft über die Art der Tätigkeit und die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Diese Auskunft ist via Internet kostenlos; eine schriftliche Auskunft ist auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen Gebühr möglich.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Nationen 25

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

    Fax: +49 371 6900-191565

    Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In das Verzeichnis können Sie online Einsicht nehmen. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen IHK anfordern.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Schriftliche Auskunft (In- und Ausland): EUR 20,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de