Markscheider

    Markscheiderin / Markscheider, Änderung der Anschrift der Diensträume anzeigen

    Adressänderungen ihrer Arbeitsräume müssen Markscheiderinnen und Markscheider oder anerkannte "andere Personen" im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz der Bergbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Aufzeichnungen nach § 14 nach Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)

    Adressänderungen ihrer Arbeitsräume müssen Markscheiderinnen und Markscheider oder anerkannte "andere Personen" im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz der Bergbehörde anzeigen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 11

    09599 Freiberg

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    09583 Freiberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

    Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

    Fax: +49 3731 372 1009

    E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie formlos schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle einbringen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderung der Anschrift der Diensträume unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en