• Krostitz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

Beschreibung

Mitteilung und Bereitstellung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an Steuerpflichtige nach § 39e Abs. 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

Ansprechpartner

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • für die schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

Voraussetzungen

  • für die Auskunft unter www.elster.de: Signaturzertifikat (erhältlich nach Registrierung im Bereich Benutzergruppen / Privatpersonen / Informationen / Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM)
  • für die Registrierung: E-Mail-Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) mit Ihrem Signaturzertifikat an.
  • Beantragen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Das Finanzamt kann Ihnen die ELStAM auch schriftlich mitteilen. Die Auskunft beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.

In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en