Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

    Beschreibung

    Mitteilung und Bereitstellung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an Steuerpflichtige nach § 39e Abs. 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Döbeln (Finanzamt Döbeln)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 31

    04720 Döbeln

    Lieferanschrift

    PF 2346

    04713 Döbeln

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-doebeln.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3431) 653-444

    Telefon Festnetz: +49 (3431) 653-30

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für die schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

    Voraussetzungen

    • für die Auskunft unter www.elster.de: Signaturzertifikat (erhältlich nach Registrierung im Bereich Benutzergruppen / Privatpersonen / Informationen / Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM)
    • für die Registrierung: E-Mail-Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) mit Ihrem Signaturzertifikat an.
    • Beantragen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

    Das Finanzamt kann Ihnen die ELStAM auch schriftlich mitteilen. Die Auskunft beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.

    In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en