Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein bei Verlust ersetzen

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

    Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Ohorn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
      (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
    • biometrisches Foto
    • gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
      (Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde .)

    Voraussetzungen

    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde (In der Regel wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung verlangt.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    • Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen.    

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 6 Wochen

    Kosten

    • Ausfertigung des Ersatzführerscheins: EUR 19,20 bis EUR 37,10 (je nach Verwaltungsaufwand)
    • gegebenenfalls: Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: EUR 30,70
    • gegebenenfalls: Ersatzbescheinigung bis zur Neuausstellung: EUR 7,70

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en