• Bad Schandau (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (gewerblich) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

Beschreibung

Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder
  • den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu betreiben.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Ansprechpartner

Sprengrecht (Sprengrecht)

Adresse

Hausanschrift

Brückenstraße 10

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: sprengrecht@lds.sachsen.de

Fax: +49 351 825 9700

Telefon Festnetz: +49 351 825 5520

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Beiblatt A (Fundmunition)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit

Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde
  • körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren

Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar   

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie für Ihren schriftlichen Antrag die vorgesehenen Vordrucke (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bitte vollständig und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Gültigkeit der Erlaubnis: unbefristet

Bearbeitungsdauer

4 bis 12 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 2.500

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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