Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Heimtiere)

    Innerhalb der Europäischen Union und bei der Einfuhr aus Drittländern unterscheidet man nach dem Zweck der Verbringung / der Einfuhr von Heimtieren.

    Beschreibung

    Innerhalb der Europäischen Union und bei der Einfuhr aus Drittländern unterscheidet man nach dem Zweck der Verbringung / der Einfuhr von Heimtieren.

    Reisen mit Haustieren

    Die Einfuhr beziehungsweise das innergemeinschaftliche Verbringen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in einer speziellen Verordnung geregelt. Sie setzt die Begleitung des Heimtieres durch seinen Besitzer voraus. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisende (Reiseverkehrsregelung).

    Grenzüberschreitender Handel mit Heimtieren

    Werden Heimtiere zum Zwecke des Handels eingeführt oder innergemeinschaftlich verbracht, gelten grundsätzlich die Regeln der dafür erlassenen Richtlinie (RL 92/65).

    Für die Ausfuhr gelten gesonderte Regelungen, die sich auf die Anforderungen des jeweiligen Drittlandes beziehen.

    Die Bestimmungen, die für Ihr individuelles Anliegen gelten, erfragen Sie deswegen bitte über den Einheitlichen Ansprechpartner (für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    35100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz (35100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wettinerstraße 61

    08280 Aue-Bad Schlema

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3771 277 3343

    Fax: +49 3771 277 3344

    E-Mail: lueva@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag benötigen Sie

    • einen von Ihnen schriftlich formulierten Antrag auf die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung sowie
    • den Vordruck einer Gesundheitsbescheinigung für Länder, für die keine abgestimmten Bescheinigungen vorliegen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner (nur bei gewerblichen Anfragen) oder zum zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf.
    • Machen Sie detaillierte Angaben zum geplanten Transport (Zieland, Zielort, Zweck etc.).
    • Die Behörde recherchiert die gesundheitlichen Voraussetzungen des Ziellandes und prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
    • Erst danach erfolgt die Untersuchung des Tieres.
    • Erfüllt Ihr Tier die geforderten Voraussetzungen, wird Ihnen die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • EUR 25,00 bis EUR 140,00

    Hinweis: Die Kosten steigen, wenn Sie Ihr Tier vor Ort untersuchen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en