• Ellefeld (Landkreis Vogtlandkreis, Sachsen)

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten

Bei der Wareneinfuhr müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, dass mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorzulegen sind. Von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften hängt es ab, ob Sie etwa bei der Zollabfertigung Warenbegleitpapiere, Exportrechnungen oder betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate vorzuweisen haben. Auch Packlisten, Hersteller- und Ursprungserklärungen könnten verlangt werden. Mitunter kommt eine solche Forderung auch vom Auslandskunden selbst.

Beschreibung

Bei der Wareneinfuhr müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, dass mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorzulegen sind. Von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften hängt es ab, ob Sie etwa bei der Zollabfertigung Warenbegleitpapiere, Exportrechnungen oder betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate vorzuweisen haben. Auch Packlisten, Hersteller- und Ursprungserklärungen könnten verlangt werden. Mitunter kommt eine solche Forderung auch vom Auslandskunden selbst.

Möglicherweise brauchen Sie auch Bescheinigungen, weil Sie sich an internationalen Ausschreibungen beteiligen wollen, Ihr Unternehmen registrieren lassen möchten oder Vertriebsmaßnahmen planen.

Bescheinigungen für die geschilderten und ähnliche Fälle stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) aus. Dort können Sie auch Ermächtigungen oder Vollmachten beglaubigen lassen, die Sie für einen Vertreter brauchen.

Hinweis: Bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) liegen Merkblätter zur Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten aus ("Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen" und "Richtlinie zum Statut" sowie das Kurzmerkblatt "Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten").

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Straße der Nationen 25

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de

Fax: +49 371 6900-191565

Telefon Festnetz: +49 371 6900-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • das zu bescheinigende Dokument
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eventuell Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status

Voraussetzungen

Anrecht auf Bescheinigung eines Außenwirtschaftsdokumentes haben:

  • Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gewerbetreibende
  • eingetragene Vereine
  • Privatpersonen

Der Antragsteller muss seinen Sitz im jeweiligen Kammerbezirk haben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Legen Sie das Dokument bitte im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer(IHK) vor. Die Mitarbeiter stellen Ihnen die formlose Beglaubigung aus.

Bei der IHK können Sie sich zur Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten auch beraten lassen.

Fristen

Die Industrie- und Handelskammer stellt Ihnen Beglaubigungen in der Regel sofort aus. Ist die Bearbeitung aufwändig, kann dies bis zu zwei Werktage dauern.

Kosten

keine Inforamtionen

Hinweise (Besonderheiten)

Die Inhalte wurden von der Redaktion Amt24 erstellt; die Auslegungen sind unverbindlich, maßgeblich ist der jeweilige Verordnungstext.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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