Handelsregister Einsicht gewähren

    Handelsregister einsehen

    Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

    Das Verzeichnis gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    Seit 01.01.2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung

    • Handelsregister
    • Genossenschaftsregister
    • Partnerschaftsregister
    • Vereinsregister (zum Teil)

    Hinweis: Vereinsregister, die noch nicht elektronisch geführt werden, können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abschrift aus dem Vereinsregister per Post.

    Recherchen zu einzelnen Firmen sowie zu Unternehmensdaten und der Abruf von Veröffentlichungen im Registerportal sind kostenfrei.

    Unternehmensregister

    Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie Jahresabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz (Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Postfach 120709

    01008 Dresden

    Hausanschrift

    Olbrichtplatz 1

    01099 Dresden

    Kontakt

    Fax: +49 (0)351 446-3199

    Telefon Festnetz: +49 (0)351 446-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das Registerportal zur Verfügung.

    • Sie können im Registerportal die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen und Einzelfirmen zu suchen.
    • Der Registerinhalt kann zudem als PDF-Dokument online abgerufen werden. Eine Registrierung ist ab dem 01.08.2022 nicht mehr erforderlich.
    Einsichtnahme beim Registergericht

    Sie können das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

    Nicht im Internet abrufbare Dokumente

    Bis zu zehn Jahre alte Dokumente aus dem Handelsregister, die im Internetportal nicht abrufbar sind, können Sie sich auf Antrag bei Ihrem zuständigen Registergericht online zustellen lassen. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Einsicht in das Handelsregister (online und beim Registergericht): kostenfrei
    • Folgende Dokumente sind ab dem 01.08.2022 kostenfrei abrufbar:
      • Aktueller Abdruck (AD)
      • Chronologischer Abdruck (CD)
      • Historischer Abdruck (HD)
      • Dokument (DK)
      • Unternehmensträgerdaten (UT)
      • Strukturierter Registerinhalt (SI)
    • Kostenpflichtig bleiben hinterlegte Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen
      • Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen: EUR 1,00 zzgl. MwSt.
      • Beglaubigungen von Jahresabschlüssen: EUR 0,50 für jede angefangene Seite, mindestens EUR 5,00 zzgl. MwSt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en