Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Leutersdorf

    Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Beschreibung

    Hinweise für Leutersdorf

    Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde / Stadt anmelden.

    Hinweis: Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

    Falls Sie selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Anzeige / Erlaubnis in folgenden Fällen nicht erforderlich:

    • Versteigerergewerbe gem. §§ 34b Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 sowie 57 Abs. 3 GewO
    • Grundstücksmakler, Bauträger und Baubetreuer
      gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 GewO
    • Überwachungsbedürftige Gewerbe
      gem. § 38 Abs. 1 und 2 GewO
    • Reisegewerbe gem. § 55 Abs. 2 und 3 GewO
    • Veranstaltung eines Wanderlagers gem. § 56a GewO

    Wer muss die Abmeldung veranlassen?

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Leutersdorf (Gemeinde Leutersdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenstraße 9

    02794 Leutersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3586 3307 0

    Fax: +49 3586 3307 19

    E-Mail: info@gv-leutersdorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gewerbeamt (Gewerbeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Republik 54

    02791 Oderwitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35842 223-0

    Fax: +49 35842 223-22

    E-Mail: GV-Oderwitz@t-online.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutersdorf

    In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • vom Gewerbetreibenden beziehungsweise vom zur Abmeldung Bevollmächtigten: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn die Abmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
    • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutersdorf

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutersdorf

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutersdorf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Sie können das Formular, je nach Angebot der Behörde, auch über Amt24 abrufen ("Formulare & Online-Dienste").

    Persönliche Abmeldung

    • Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbescheinigung ausgehändigt.

    Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung.

    Schriftliche Abmeldung

    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die Gemeinde.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Empfangsbescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Empfangsbescheinigung ausgestellt wird.

    Elektronische Abmeldung

    • Wird das Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 33 vorgesehene Unterschriftsfeld.
    • Die Gemeinde fordert benötigte Unterlagen an und kann Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden, wie z. B. PIN/TAN-Verfahren, elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, De-Mail nach § 5 De-Mail-Gesetz, schriftliche Versicherung der Identität oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

    Weitermeldung an andere Behörden

    Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Abmeldung an folgende Stellen regelmäßig übermitteln:

    • Behörden der Zollverwaltung
    • Bundesagentur für Arbeit
    • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V.
    • Finanzamt
    • Registergericht
    • Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
    • Statistisches Landesamt
    • Handwerkskammer (HWK)
    • Industrie- und Handelskammer (IHK)
    • Ausländerbehörde
    • Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
    • Umweltamt

    Abmeldung von Amts wegen

    Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Sie erhalten in diesem Fall die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Leutersdorf

    Unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde

    Kosten

    Hinweise für Leutersdorf

    EUR 10,00 - EUR 65,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten:

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en