Förderdarlehen der Rentenbank zur Investition in die Nutzung erneuerbarer Energie - Nr. 255 Gewährung

    Förderkredit "Energie vom Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) fördert mit diesem Programm Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Vordergrund steht insbesondere die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Energieerzeugung aus Wind und Sonne.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Rentenbank zur Investition in die Nutzung erneuerbarer Energie Nr. 255/ 256

    Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) fördert mit diesem Programm Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Vordergrund steht insbesondere die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Energieerzeugung aus Wind und Sonne.

    Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/20141, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

    Was wird finanziert?

    Zu den LR-Top Konditionen werden gefördert (Nr. 255):

    • Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie. Das sind zum Beispiel Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme.
    • Investitionen von Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien. Das schließt entsprechende Investitionen von Unternehmen ein, deren Geschäftsanteile zu mindestens 50 Prozent von vorgenannten Unternehmern gehalten werden.
    • Investitionen in Fotovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden.
    • Investitionen von Wasserkraftwerksbetreibern in Wanderhilfen für Fische (Fischtreppen).

    Zu den LR-Basis Konditionen werden gefördert (Nr. 256):

    • Investitionen in „Bürger- und Bauernwindparks“. Das sind Unternehmen, deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich von Bürgern, Unternehmen und Grundstückseigentümern vor Ort gehalten werden. Der Vertrieb der Gesellschaftsanteile erfolgt typischerweise über ein regional offenes Beteiligungsverfahren, das es Bürgern und Grundstückseignern vor Ort ermöglicht, Kapitalanteile am Windpark zu erwerben.
    Konditionen

    Die vorgenannten Investitionen müssen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte dienen.

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 10 Millionen je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 %

    Laufzeit
    4 bis 30 Jahre

    Tilgung

    Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Das erste Jahr ist immer tilgungsfrei; bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung
    bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten
    bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Leasing-Finanzierungen

    Für das Leasing von Maschinen und technischen Anlagen wird ebenfalls eine zinsgünstige Refinanzierung angeboten.

    Ansprechstelle

    Kreditinstitut (Hausbank)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftliche Rentenbank (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 101445

    60014 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Fax: +49 69 2107-6444

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte: Es werden Unternehmen der Energieproduktion unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Betriebe müssen "kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) im Sinne der Definition sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
    • Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.

    Fristen

    • Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

    Kosten

    • Kreditzinsen
    • Bearbeitungsgebühr
      • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu ein Prozent
      • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en