Führerschein, Namensänderung beantragen

    Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.

    Beschreibung

    Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.

    Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    36300 Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde (36300 Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Hausanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 831 5320

    Telefon Festnetz: +49 3733 831 5305

    Fax: +49 3733 831 5322

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
    • wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, zusätzlich:
      • bei Heirat: Heiratsurkunde
      • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
    • biometrisches Foto
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Abholung möglich):
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des oder der Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde persönlich stellen. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.
    • Den neuen Kartenführerschein erhalten sie dann auf dem von Ihnen gewünschten Wege. Sie können das Dokument abholen, durch einen Bevollmächtigten abholen lassen oder es sich zusenden lassen. Darüber entscheiden Sie bereits bei Antragstellung.

    Hinweis: Vereinzelt gibt es bereits Behörden, bei denen eine Antragstellung auch elektronisch möglich ist. Die notwendige Unterschrift wird dann bei der Abholung geleistet.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Führerscheintausch bei Datenänderung: EUR 17,90 bis EUR 35,80
    • gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en