Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfen für Familien in Not

    Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

    Beschreibung

    Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

    Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.

    Hinweise:

    • Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
    • Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
    • Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Ansprechstelle

    Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

    Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    –> Beratungsstellensuche
      Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

    Voraussetzungen

    • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
    • ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
    • Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
    • Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Rechtsbehelf

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

    • Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.
    • Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
      Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.
    • Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
    • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
    • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

    Fristen

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en