• Rammenau (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Hilfen für Familien in Not

Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

Beschreibung

Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.

Hinweise:

  • Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
  • Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

–> Beratungsstellensuche
  Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen (Landratsamt Bautzen)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03591 5251 0

Fax: 03591 5250 0

E-Mail: information@lra-bautzen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

Voraussetzungen

  • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
  • ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
  • Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.

Handlungsgrundlage(n)

 

Rechtsbehelf

keine Angabe

Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.
  • Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
    Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.
  • Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Fristen

 

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en