Kraftfahrzeug Meldung Verkauf

    Fahrzeugverkauf anzeigen

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer* wechselt, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer* wechselt, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

    Dies gilt nicht nur für den Verkauf eines Fahrzeugs, sondern auch für andere Arten der Fahrzeugveräußerung, zum Beispiel Schenkung oder Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder außer Betrieb gesetzt wurde (zum Beispiel bei einem Verkauf ins Ausland).

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:

    • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
    • Empfangsbestätigung des Erwerbers über die Aushändigung der Fahrzeug-Unterlagen
      • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
      • amtliche Kennzeichen
      • gegebenenfalls Abmeldebestätigung (wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Seifhennersdorf

    ­

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Seifhennersdorf

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. In der Regel reicht hierfür eine formlose Mitteilung mit den unten genannten Angaben. Hat die Behörde für diese Anzeige allerdings ein Formular eingeführt, müssen Sie dieses verwenden. Erkundigen Sie sich daher, ob die Behörde ein Formular verlangt oder nicht.

    Hinweis: Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert das zuständige Finanzamt über den Übergang der Halterpflichten. Die Steuerpflicht wird dann bei Vorliegen einer vollständigen Veräußerungsanzeige beendet. Bitte informieren Sie auch Ihre Haftpflichtversicherung vom Verkauf.

    Fristen

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Die Veräußerung eines Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden.

    Kosten

    Hinweise für Seifhennersdorf

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seifhennersdorf

    Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an die Mailadresse zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en