Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauvorhaben, Nutzungsaufnahme anzeigen

    Hinweise für Niederfrohna

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

    Bei einem Wohngebäude beispielsweise wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses. Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsangelegenheiten (Bauordnungsangelegenheiten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    09212 Limbach-Oberfrohna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3722 78 - 430

    Fax: +49 3722 78 - 303

    E-Mail: bauordnungsangelegenheiten@limbach-oberfrohna.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz (Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Weg 2

    08371 Glauchau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-25209

    Telefon Festnetz: 0375 4402-25201

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

    bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederfrohna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

    Online-Anzeige
    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
    Schriftliche Anzeige

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

    Anzeige: mindestens 2 Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en