Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauvorhaben, Nutzungsaufnahme anzeigen

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

    Beschreibung

    Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

    Bei einem Wohngebäude beispielsweise wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses. Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

    Online-Anzeige
    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
    Schriftliche Anzeige

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 2 Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en