Handelsregister, Abschrift beantragen

    Zu Informationszwecken können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

    Beschreibung

    Zu Informationszwecken können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Eingetragen sind Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e.K.), auf Wunsch auch Kleingewerbetreibende. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

    Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, nur Einblick ins Handelsregister zu nehmen. Das ist via Internet oder während der Geschäftszeiten im Registergericht möglich.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Leipzig (Amtsgericht Leipzig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Göring-Straße 64

    04275 Leipzig

    Kontakt

    Fax: +49 (0)341 4940-600

    Telefon Festnetz: +49 (0)341 4940-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Falls der zuständige Urkundsbeamte / die Urkundsbeamtin in der Geschäftsstelle den Antrag auf Abschrift oder Ausdruck ablehnt, hat darüber zunächst der Registerrichter zu entscheiden, § 29 Absatz 2 HRV. Gegen die Entscheidung des Registerrichters / der Registerrichterin ist die einfache, befristete Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG statthaft.

    Verfahrensablauf

    Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.

    • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
    • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

    Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Abschriften und Ausdrucke

    • Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: EUR 10,00
    • amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: EUR 20,00
    Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks
    • unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
    • beglaubigte Datei: EUR 10,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en