Handelsregister, Abschrift beantragen
Beschreibung
Zu Informationszwecken können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Eingetragen sind Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e.K.), auf Wunsch auch Kleingewerbetreibende. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.
Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, nur Einblick ins Handelsregister zu nehmen. Das ist via Internet oder während der Geschäftszeiten im Registergericht möglich.
Ansprechpartner
Amtsgericht Leipzig (Amtsgericht Leipzig)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 (0)341 4940-600
Telefon Festnetz: +49 (0)341 4940-0
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Handelsgesetzbuch (HGB) – Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG), Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2), Nr. 17000 ff.
Rechtsbehelf
Falls der zuständige Urkundsbeamte / die Urkundsbeamtin in der Geschäftsstelle den Antrag auf Abschrift oder Ausdruck ablehnt, hat darüber zunächst der Registerrichter zu entscheiden, § 29 Absatz 2 HRV. Gegen die Entscheidung des Registerrichters / der Registerrichterin ist die einfache, befristete Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG statthaft.
Verfahrensablauf
Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
- Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
- Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.
Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Fristen
keine
Kosten
Abschriften und Ausdrucke
- Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: EUR 10,00
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: EUR 20,00
Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks
- unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
- beglaubigte Datei: EUR 10,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen