Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

    Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Umzug innerhalb des Zulassungsbezirkes)

    Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

    Bei einem Umzug in eine andere kreisfreie Stadt oder einen anderen Landkreis sind die Zulassungsbescheinigungen Teile I und II zu ändern (Fahrzeug ummelden - Wechsel des Zulassungsbereiches).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@leipzig.de

    Fax: 0341 123-8456

    Telefon Festnetz: 0341 123-8464

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung vorliegt
    • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • bei Firmen:
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • Bei Online Antragstellung siehe:

    Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                            

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Behörde (in kreisfreien Städten teilweise auch durch das Bürgeramt) geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.

    Die zuständige Behörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 4,30

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en