Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Umzug innerhalb des Zulassungsbezirkes)
Hinweise für Horka
Beschreibung
Hinweise für Horka
Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Bei einem Umzug in eine andere kreisfreie Stadt oder einen anderen Landkreis sind die Zulassungsbescheinigungen Teile I und II zu ändern (Fahrzeug ummelden - Wechsel des Zulassungsbereiches).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de
Internet
Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Horka
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung vorliegt
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Online Antragstellung siehe:
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Voraussetzungen
Hinweise für Horka
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Horka
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 30 FZV – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Horka
Verfahrensablauf
Hinweise für Horka
Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Behörde (in kreisfreien Städten teilweise auch durch das Bürgeramt) geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.
Die zuständige Behörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Fristen
Hinweise für Horka
unverzüglich
Kosten
Hinweise für Horka
- EUR 10,70
- bei Umtausch der Papiere: EUR 18,90
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Horka
Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen