Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Kurzzeitkennzeichen

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen, verkehrssicheren Fahrzeug Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "03" oder "04".

    Beschreibung

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen, verkehrssicheren Fahrzeug Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "03" oder "04".

    Für andere Fahrtzwecke ist das Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig.

    Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig und verliert danach automatisch seine Gültigkeit. Eine Zuteilung, bei der der Beginn der Geltungsdauer in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.

    Beantragen Sie ein Kurzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

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    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

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    Neustadt 15

    02763 Zittau

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)

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    Berliner Straße 37

    02826 Görlitz

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

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    Poststraße 20

    02708 Löbau

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    Dr.-Altmann-Straße 6

    02943 Weißwasser/O.L.

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • bei Firmen:
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • bei Minderjährigen zusätzlich:
      • schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
    • Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC oder Einzelgenehmigung)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung bei Gebrauchtfahrzeugen / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung
    • Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (eVB)

    Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

    Versicherungsbestätigung

    Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    • Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
    • Es muss eine Betriebserlaubnis (Typ- oder Einzelgenehmigung) sowie eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (je nach Fahrzeugart) vorliegen.
    • Es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorliegen.

    Hinweis: Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder / und gültiger Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge die als verkehrsunsicher eingestuft sind.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    Antragstellung
    • Den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen (am Hauptwohnsitz) oder bei der am Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter* mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
    • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    Abstemplung der Kennzeichen
    • Bei positiver Prüfung werden die Kennzeichenschilder abgestempelt. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus.
    • Im Anschluss können Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen auf Ihr Kennzeichen drucken lassen, wenden Sie sich dazu an einen Privathändler die meist in unmittelbarer Umgebung der Zulassungstelle angesiedelt sind. Die Gebühren sind nicht in den Kosten für die Zulassungsstelle enthalten.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    In der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

     EUR 10,20

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neusalza-Spremberg

    Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en