Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen, verkehrssicheren Fahrzeug Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "03" oder "04".
Für andere Fahrtzwecke ist das Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig und verliert danach automatisch seine Gültigkeit. Eine Zuteilung, bei der der Beginn der Geltungsdauer in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Beantragen Sie ein Kurzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
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Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC oder Einzelgenehmigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung bei Gebrauchtfahrzeugen / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung
- Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (eVB)
Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis (Typ- oder Einzelgenehmigung) sowie eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (je nach Fahrzeugart) vorliegen.
- Es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorliegen.
Hinweis: Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder / und gültiger Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge die als verkehrsunsicher eingestuft sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Antragstellung
- Den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen (am Hauptwohnsitz) oder bei der am Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter* mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Abstemplung der Kennzeichen
- Bei positiver Prüfung werden die Kennzeichenschilder abgestempelt. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus.
- Im Anschluss können Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen auf Ihr Kennzeichen drucken lassen, wenden Sie sich dazu an einen Privathändler die meist in unmittelbarer Umgebung der Zulassungstelle angesiedelt sind. Die Gebühren sind nicht in den Kosten für die Zulassungsstelle enthalten.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofort.
Kosten
EUR 10,20
Gültigkeitsgebiet
Sachsen