• Belgern-Schildau (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Beschreibung

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

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Ansprechpartner

Stadt Belgern-Schildau (Stadt Belgern-Schildau)

Adresse

Hausanschrift

Markt 3

04874 Belgern-Schildau

Hausanschrift

Markstraße 1

04889 Belgern-Schildau

Kontakt

E-Mail: info@belgernschildau.de

Fax: +49 34224 440-42

Telefon Festnetz: +49 34224 440-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Rechtsgrundlage(n)

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en