Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Hinweise für Markranstädt
Beschreibung
Hinweise für Markranstädt
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Markranstädt (Stadt Markranstädt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1139
04417 Markranstädt
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Markranstädt
Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Markranstädt
Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Markranstädt
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung
Rechtsbehelf
Hinweise für Markranstädt
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Markranstädt
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
Fristen
Hinweise für Markranstädt
keine
Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
Kosten
Hinweise für Markranstädt
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen