Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gröditz - Bürgerbüro (Stadt Gröditz - Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Gröditz - Amt für Finanz- und Bauwesen (Stadt Gröditz - Amt für Finanz- und Bauwesen)
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erforderliche Unterlagen
Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
Fristen
keine
Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen