Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Namensänderung des Hundehalters mitteilen

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Reichenbach/ O.L. (Stadtverwaltung Reichenbach/ O.L.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Görlitzer Straße 4

    02894 Reichenbach

    Postfachadresse

    Postfach 11 28

    02892 Reichenbach

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@reichenbach-ol.de

    Fax: +49 35828 743-19

    Telefon Festnetz: +49 35828 743-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

    Fristen

    keine

    Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en