Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Namensänderung des Hundehalters mitteilen

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsbrück (Stadt Königsbrück)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20

    01936 Königsbrück

    Lieferanschrift

    01934 Königsbrück

    Kontakt

    E-Mail: stadt@koenigsbrueck.de

    Fax: +49 35795 45781

    Telefon Festnetz: +49 35795 3880

    Telefon Festnetz: +49 35795 38833

    Telefon Festnetz: +49 35795 38834

    Telefon Festnetz: +49 35795 38836

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

    Fristen

    keine

    Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en