Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Namensänderung des Hundehalters mitteilen

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Bürgerservice)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1232

    09362 Stollberg

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 1

    09366 Stollberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerservice, bitte um vorherige Terminabsprache) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@stollberg-erzgebirge.de

    Telefon Festnetz: 037296 940

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtkasse/Steuern (Stadtkasse/Steuern)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1232

    09362 Stollberg

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 1

    09366 Stollberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

    Fristen

    keine

    Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en