Visum für Reisen ins Ausland beantragen
Beschreibung
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie in nahezu alle Staaten der Welt visumfrei einreisen oder Sie erhalten bei der Einreise unkompliziert ein Touristenvisum.
Ein Visum benötigen Sie jedoch in vielen Fällen, wenn Sie beabsichtigen,
- länger als drei Monate im Reiseland zu bleiben,
- einer Arbeit nachzugehen oder
- ein Studium zu absolvieren.
Ob und wann Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt allein vom Recht des Einreisestaates ab. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt. Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt. EU-Bürger benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum.
Ansprechstelle
Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland (Konsulat / Generalkonsulat)
–> Vertretungen fremder Staaten in Deutschland
Auswärtiges Amt
Ansprechpartner
Für Oßling / Wóslink wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Häufig werden folgende Unterlagen benötigt:
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (teils in mehreren Ausfertigungen)
- ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passfotos (bitte beachten Sie die Formatvorgaben)
- ein Reisepass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss
- eine Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
- ein Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie gegebenenfalls die Antragsvordrucke erhalten können.
Voraussetzungen
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise nachweisen:
- Zweck der Reise
- Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
- Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland
Hinweis: Die Details sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 AufenthG – Visum
- Schengener Grenzkodex
- EU-Visumverordnung
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland persönlich oder auf dem Postweg erledigen, in einigen Ländern auch über das Internet. Der genaue Ablauf hängt jedoch auch hier von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes.
Hinweis: Besondere Antragsvoraussetzungen können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit des Antragstellers oder Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.
Fristen
Auch die Bearbeitungsdauer hängt stark von den länderspezifischen Voraussetzungen ab. Typisch sind etwa 14 Tage, die Bearbeitung kann aber auch deutlich länger dauern.
Sie sollten sich so früh wie möglich an die entsprechende Auslandsvertretung Ihres Reiselandes wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen Bearbeitungszeiten Sie rechnen müssen. Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen einhergehen.
Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, die den Prozess verkürzt.
Kosten
Gebühren in unterschiedlicher Höhe (abhängig von Visumstyp, Dauer und Zweck des Aufenthalts, Zahl der Einreisen und Bearbeitungsaufwand)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen