allgemeinbildende Schulen Aufnahme Grundschule

    Grundschule, Anmeldung

    Hinweise für Werdau

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Werdau

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule anmelden.

    Mit der Schulanmeldung beginnt die Schuleingangsphase, in der die Kindergartenkinder gezielt auf die Schule vorbereitet werden. Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung (Schulaufnahmeuntersuchung) vorgeschrieben. Diese wird von einem Jugendarzt oder einer Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. Den Termin erhalten Sie bei der Grundschulanmeldung oder direkt vom öffentlichen Gesundheitsdienst.

    Grundschulbezirk

    Jede öffentliche Grundschule hat einen Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Bezirk wohnen, müssen diese Grundschule besuchen. In der Regel entspricht der Schulbezirk dem Gemeindegebiet.

    Wenn es in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Grundschulen gibt, können die Gemeinden und Städte ihr Gebiet in mehrere Schulbezirke unterteilen oder die Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk belassen, sodass die freie Auswahl der Schule besteht.

    Welche Grundschule für Ihren Wohnsitz vorgesehen ist, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ausnahmen

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Schulbezirk möglich, sodass auch eine andere Grundschule besucht werden kann.

    Schulen in freier Trägerschaft

    Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch zahlreiche Grundschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Diese haben keinen festgelegten Schulbezirk.

    Ansprechstelle

    Grundschule, in deren Schulbezirk Sie wohnen:

    –>  Schulen im Freistaat Sachsen (nach geografischer Lage)
      Sächsische Schuldatenbank

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung (Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594258

    E-Mail: fachbereich4@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werdau

    • Vorlage der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Nachweises über die Identität des Kindes

    Bei der Anmeldung werden folgende Daten verarbeitet:

    • Name und Vorname der Eltern und des Kindes
    • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
    • Geschlecht des Kindes
    • Anschrift der Eltern und des Kindes
    • Telefonnummer, Notfalladresse
    • Staatsangehörigkeit des Kindes (mit Einwilligung der Eltern)
    • Religionszugehörigkeit des Kindes
    • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
    • ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
    • Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils, ist dieser nachzuweisen
    • Erklärung der Eltern zur Zwei,- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist (mit Einwilligung der Eltern)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werdau

    • Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
    • Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werdau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Werdau

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werdau

    Die Kinder werden von ihren Eltern an der Grundschule angemeldet.

    Hinweis: Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

    Den Ablauf der Anmeldung organisieren die Schulen selbst. Nähere Informationen erfahren Sie in der Regel mit der Bekanntgabe der Anmeldetermine im Mai des Jahres vor der Einschulung.

    Fristen

    Hinweise für Werdau

    Die Termine für die Anmeldung werden unterschiedlich bekannt gegeben.

    Einige Grundschulen verschicken Einladungen an die Eltern, deren Kinder in ihrem Schulbezirk wohnen. In anderen Gemeinden und Städten werden die Termine durch einen öffentlichen Aushang oder in der Zeitung bekannt gegeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte persönlich an die Grundschule.

    Kosten

    Hinweise für Werdau

    keine

    Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werdau

    Folgende Besonderheiten gelten bei der Anmeldung in der Stadtverwaltung Werdau:

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung in der Stadtverwaltung Werdau, FD Schulverwaltung, anmelden.

    Grundschulbezirk

    Für die Stadt Werdau gibt es einen gemeinsamen Schulbezirk. Daraus ergibt sich eine freie Auswahl der Grundschule.

    Prinzipiell sind bei der Schulanmeldung immer ein 1. Schulwunsch und ein 2. Schulwunsch anzugeben. Dies ist notwendig, damit ggf. eine Umlenkung in eine andere Schule erfolgen kann (2. Wunsch), wenn die Kapazitätsgrenze einer Schule erreicht ist.

    Ausnahmen

    Alle Schulanfänger, welche in Werdau wohnhaft sind, müssen zwingend für eine Schule in Werdau angemeldet werden, dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten eine andere Grundschule oder Förderschule favorisieren.

    Weitere Informationen zur Aufnahme an einer Förderschule finden Sie unter:

    https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung?p_p_id=details_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-3&p_p_col_pos=1&p_p_col_count=3&p_r_p_-358194435_id=6000521&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=&_details_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=08412&_details_WAR_suchegui_ags=14524300 .

    Die Personensorgeberechtigten können in Ihrer Wunschschule, welche nicht Werdau angehört, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.

    Weitere Informationen zum Thema Schulbezirkswechsel finden Sie unter:

    https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Schulbezirk++einzugsbereich+Ausnahme+beantragen-6000477-leistung-0 .

    Voraussetzungen

    Sie und Ihr Kind müssen in Werdau wohnhaft sein. Ihr Kind muss für das am 01.08. oder 01.09. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat. Selbiges gilt für die Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt werden mussten.

    Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls auf Wunsch der Personensorgeberechtigten angemeldet werden.

    Verfahrensablauf

    Die Kinder werden von ihren Personensorgeberechtigten an den Schulanmeldungsterminen in der Stadtverwaltung Werdau angemeldet.

    Hinweis: Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

    Den Ablauf der Anmeldung organisiert die Stadtverwaltung Werdau. Nähere Informationen erfahren Sie in der Regel mit der Bekanntgabe der Anmeldetermine im Mai des Jahres vor der Einschulung. Die Anmeldetermine werden im Amtsblatt Werdau, in der Freien Presse und auf der Internetseite www.werdau.de veröffentlicht.

    Erforderliche Unterlagen

    • Vorlage der Geburtsurkunde über die Identität des Kindes
    • Ausweise oder Ausweiskopien der Personensorgeberechtigten
    • ggf. unterschriebene Vollmacht vom Personensorgeberechtigten, welcher verhindert ist
    • bei alleinerziehenden Elternteilen ist die „Bescheinigung nach §58a SGB VII über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gemäß § 1626a Abs. 1 BGB“ vorzulegen (Gerichtsurteil/ Negativbescheinigung des Jugendamtes)
    • das Anmeldeformular, bitte vorher ausfüllen
    • Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten auf dem Anmeldeformular
    • ausgefülltes und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenes Formular „Entbindung von der Schweigepflicht“

    Fristen

    Die Anmeldetermine werden im Amtsblatt Werdau, in der Freien Presse und auf der Internetseite www.werdau.de veröffentlicht.

    Falls Erziehungsberechtigte an den vorgegebenen Anmeldeterminen verhindert sind, ist eine Anmeldung auch nach den offiziellen Terminen möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Stadtverwaltung Werdau, FD Schulverwaltung und vereinbaren Sie einen Termin.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en