Einkommensteuer

    Handwerkerleistungen, Steuerliche Berücksichtigung

    Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Ausgaben können Sie mit der Steuererklärung im Umfang von 20 Prozent, maximal EUR 1.200 geltend machen.

    Beschreibung

    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuer­gesetz (EStG)

    Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Ausgaben können Sie mit der Steuererklärung im Umfang von 20 Prozent, maximal EUR 1.200 geltend machen.

    Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Löbau (Finanzamt Löbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgewitzer Straße 40

    02708 Löbau

    Lieferanschrift

    PF 1165

    02701 Löbau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3585) 455-100

    Telefon Festnetz: +49 (3585) 455-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 100655

    01076 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (351) 827-19999

    Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Als Nachweis der erbrachten Leistungen dienen Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege (zum Beispiel Kontoauszüge).
    • Legen Sie die Nachweise dem Finanzamt vor, wenn es Sie dazu auffordert.

    Voraussetzungen

    Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mietern* oder Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen unter anderem:

    • Streichen und Tapezieren von Innenwänden
    • Erneuerung des Bodenbelags
    • Modernisierung des Bades
    • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück

    Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind dagegen nicht begünstigt.

    Hinweise:

    • Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird nur für Arbeitskosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer gewährt.
    • Materialkosten sind nicht begünstigt.
    • Barzahlungen werden generell nicht anerkannt; Rechnungsbeträge sind daher zu überweisen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Rechtsbehelf

    gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
    • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
    • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

    Fristen

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en