• Großweitzschen (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Einkommensteuer

Handwerkerleistungen, Steuerliche Berücksichtigung

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal EUR 1.200.

Beschreibung

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuer­gesetz (EStG)

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal EUR 1.200.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

Ansprechpartner

Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

Adresse

Hausanschrift

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Lieferanschrift

Postfach 100655

01076 Dresden

Kontakt

E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Fax: +49 (351) 827-19999

Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Finanzamt Döbeln (Finanzamt Döbeln)

Adresse

Hausanschrift

Burgstraße 31

04720 Döbeln

Lieferanschrift

PF 2346

04713 Döbeln

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-doebeln.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3431) 653-444

Telefon Festnetz: +49 (3431) 653-30

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Als Nachweis der erbrachten Leistungen dienen Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege (zum Beispiel Kontoauszüge).
  • Legen Sie die Nachweise dem Finanzamt vor, wenn es Sie dazu auffordert.

Voraussetzungen

Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mietern* oder Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen unter anderem:

  • Streichen und Tapezieren von Innenwänden
  • Erneuerung des Bodenbelags
  • Modernisierung des Bades
  • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind dagegen nicht begünstigt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.

Hinweise:

  • Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird nur für Arbeitskosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer gewährt.
  • Materialkosten sind nicht begünstigt.
  • Barzahlungen werden generell nicht anerkannt; Rechnungsbeträge sind daher zu überweisen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

  • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
  • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
  • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Fristen

jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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